Photovoltaik & Batteriespeicher
Förderung 2023 auf Mallorca
Interesse an einer Solaranlagen ?
Wie hoch ist die Förderung
bei Photovoltaikanlage?
Auf nationaler Ebene hat die spanische Regierung bereits neue Zuschüsse für Solaranlagen bewilligt, wobei die Höhe oder der Prozentsatz von mehreren Variablen abhängen; jetzt erwarten wir die endgültigen Normen, die für die gesamten Balearen gelten werden.
Basierend auf dem folgenden Artikel:
Neue Photovoltaik & Batteriespeicher Förderug 2023 Mallorca
Es wird erwartet, dass das Energieministerium der Balearen in den letzten Tagen des Septembers 2021 die vollständigen Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln veröffentlichen wird.
Wer kann auf den Balearen Zuschüsse für den Eigenverbrauch beantragen?
Wie bereits erwähnt, können bei jedem Aufruf zur Einreichung von Anträgen Einzelpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmensverbände, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen Zuschüsse beantragen, und zwar jeweils im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung von Anträgen für den Zuschuss, der ihnen ihrer Art nach entspricht.
Höhe der Subventionen
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Art der Ausschreibung und der durchzuführenden Anlage ab, aber im Großen und Ganzen belaufen sich die Zuschüsse für den Eigenverbrauch auf den Balearen im Rahmen dieser Ausschreibung für europäische Mittel auf Subventionen für den Eigenverbrauch und die Speicherung für Privatpersonen:
Selbstverzehr:
600€/kWp bei Anlagen von 10 kWp oder weniger.
450€/kWp bei Anlagen mit mehr als 10 kWp und höchstens 100 kWp.
Batterien:
490€/kWh bei einer Batterieleistung von 10 kWh oder weniger.
350/kWh bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWh und höchstens 100 kWh.
Subventionen für den Eigenverbrauch und für die Speicherung für Unternehmen.
Selbstverzehr:
Großunternehmen: 15 % der förderfähigen Kosten.
Mittlere Unternehmen: 25 % der förderfähigen Kosten.
Große Unternehmen: 35 % der förderfähigen Kosten.
Batterien:
Großunternehmen: 45 % der förderfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen: 55 % der förderfähigen Kosten
Großunternehmen: 65 % der förderfähigen Kosten.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft vom 20. September 2021 bis zum 31. Dezember 2023, aber es handelt sich um ein einfaches Auswahlverfahren, d. h. die Anträge werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Interesse an diesen Zuschüssen so bald wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, um nicht übergangen zu werden.